Derzeit sind offenbar wieder verstärkt Rechtsanwälte damit beschäftigt, Website-Betreiber abzumahmen, weil die DSGVO-Regelungen nicht korrekt eingehelten wurden. Ein entsprechendes Urteil vom Landgericht München macht es dabei leicht, dass für solche Verstöße von Betroffenen Schadenersatz geltend gemacht werden kann.
Die entsprechenden Briefe sind wohl ähnlich. Unsere Kunden bekommen aktuell Schreiben
Was kann nun ein Website-Betreiber tun? Leider können wir keinen abschließenden Rat dazu geben, dazu sind wir zuwenig juristisch beschlagen und auch nicht als Datenschutzbeauftragte der jeweiligen Website bestellt.
Aber: Wir können in zweifacher Hinsicht helfen. Und dazu raten wir auch allen unseren Kunden.
Wir führen für Ihre Website eine kurze Analyse aus technischer Sicht durch, in der wir die uns aktuell bekannten und abmahnrelevanten DSGVO-Tthemen prüfen und ggf. erforderliche Maßnahmen vorschlagen. Zu den relevantesten DSGVO-Themen zählen:
* Nutzung Google Fonts
* Nutzung Youtube
* Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der Cookie-Consent-Abfrage
* CDN-Nutzung
* Nutzung Google Recaptcha
* Nutzung Google Analytics
* Nutzung sonstiger externe Dienste
* Verfügarkeit notwendiger Angaben
Wie die einzelnen Punkte der Analyse gewichtet werden und ob weitere Punkte wichtig sind, sollte mit dem jeweiligen Datenschutzbeauftragten besprochen werden.
Daraus kann man dann ableiten, welche Maßnahmen konkret ergriffen werden müssen. Bei einigen Punkten ist allerdings sofortiges Handeln gefragt.
Gerne ändern wir Ihre Website entsprechend. Leider ist das manchmal nicht ganz leicht, z.B. wenn alte Plugins eingesetzt werden, für die es keine Updates mehr gibt oder die nicht lizensiert sind. Da müssen wir teilweise sehr tief in die CMS-Systeme eingreifen, um Abhilfe zu schaffen.
Es hilft nichts. Dem Thema müssen sich Website-Betreiber stellen.
Wenn Sie unsere Hilfe benötigen: ein Kontakt ist schnell hergestellt.